Dissoziale Persönlichkeitsstörung: Unterschied zwischen den Versionen

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* deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen anzubieten für das Verhalten, durch welches die Betreffenden in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sind.  
* deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen anzubieten für das Verhalten, durch welches die Betreffenden in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sind.  


[[Kategorie:Persönlichkeitsstörung]]
[[Kategorie:Persönlichkeitsstörungen]]

Version vom 16. September 2014, 13:39 Uhr

Diagnosekriterien (F60.2)

Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:

  • herzloses Unbeteiligtsein gegenüber den Gefühlen anderer
  • deutliche und andauernde verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen
  • Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung dauerhafter Beziehungen, obwohl keine Schwierigkeit besteht, sie einzugehen
  • sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives einschließlich gewalttätiges Verhalten
  • fehlendes Schuldbewusstsein oder Unfähigkeit, aus negativer Erfahrung, insbesondere Bestrafung, zu lernen
  • deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen anzubieten für das Verhalten, durch welches die Betreffenden in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sind.