Erwerbsminderung

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  • Erwerbsminderung (EM): mehr als 6 Monate wegen Krankheit/Behinderung auf dem allg. Arbeitsmarkt nur <6h tätig
    • volle EM = 100%: < 3h/d
    • teilweise EM = 50%: 3-6h/d
  • nicht die Krankheit/Behinderung begründet EM, sondern die individuelle Einschränkung anhand der Auswirkungen der Erkrankung/Behinderung und die Prognose des verbliebenen Leistungsvermögens
  • kein Berufsschutz → Verweisbarkeit, Inkaufnahme von Einkommensverlust und sozialem Abstieg
  • Antrag: Musterformular, Unterstützung sinnvoll (z.B. VdK: 8€/Monat)
  • Höhe durchschnittlich ca. 30% des letzten Bruttoeinkommens, Erfolgsrate ca. 50%
  • Voraussetzungen:
    1. allg. Wartezeit: 5 Jahre Mitglied in RV
    2. in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der EM mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet
    3. sozialmed. Begutachtung nach Aktenlage (Befunde) oder pers. Untersuchung
  • "Reha vor Rente"
    • verpflichtende Teilnahme
    • med. Reha
    • Leistungen zur Teilhabe = berufl. Reha
    • Umschulungen
    • in dieser Zeit Übergangsgeld
  • Bescheid:
    • Bewilligung:
      • Beginn ab 7. Monat nach EM-Eintritt
      • Befristung 1-3 Jahre, danach aktiv erneut beantragen!
    • Ablehnung: Möglichkeit des Widerspruchs oder Klage vor Sozialgericht
  • befristete EM: Arbeitsverhältnis kann weiter bestehen
  • unbefristete EM:
    • spätestens nach 9 Jahren EM
    • automatisch Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • kann aber wieder enden!
  • Erwerbstätigkeit möglich, Hinzuverdienstgrenzen:
    • < 450€/Monat anrechnungsfrei
    • > 450€/Monat individuell/gestaffelt, je nach Verdienst vorher
  • EM-Rente gilt bis zum Eintritt der regulären Rente
  • wenn nicht ausreichend, ggf. zusätzlich Grundsicherung