Integrationsfachdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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* Unterstützung auch von schwerbehinderten Jugendlichen bei Ausbildung | |||
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Version vom 17. September 2014, 16:35 Uhr
Grundlage
- unterstützen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- in Österreich: Arbeitsassistenz
- in der Regel durch freie, gemeinnütziger Träger
- im SGB IX gesetzlich geregelt
- schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend, Inanspruchnahme durch
- Bundesagentur für Arbeit
- Integrationsamt
- Rehabilitationsträger (Renten-/Krankenversicherung)
- Berufsgenossenschaft
Zielgruppe
- Arbeitgeber
- behinderte Menschen (körperlich, geistig, psychisch), die eine personalintensivere Unterstützung bei ihrer beruflichen Eingliederung benötigen
- kann auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen, die nicht den Schwerbehindertenstatus haben, tätig werden (z.B. Menschen mit psychischer Behinderung)
Aufgaben/Leistungen
Zielgruppe und Aufgabenstellung der IFD entspricht weitestgehend dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung (Supported Employment):
- Information und Beratung von Arbeitgebern und Schwerbehinderten über Unterstützungmöäglichkeiten der Sozialleistungsträger (finanzielle Förderung, Arbeitsplatzanpassung, Reha-Maßnahmen)
- Klärung des zuständigen Kostenträgers
- passgenaue Vermittlung
- Begleitung während der Einarbeitung
- Training/Organisation von Arbeitsabläufen
- Unterstützung bei stufenweiser Wiedereingliederung
- Begleitung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz
- Beratung des Umfeldes über Behinderung
- Beratung für Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention
- Unterstützung auch von schwerbehinderten Jugendlichen bei Ausbildung